Schülertransport
Schulweg: Übernahme der Transportkosten
Sämtliche Informationen zu den Themen Schülertransport sowie Übernahme von Transportkosten erhalten Sie beim Sekretariat Bildung, Jasmin Seiler, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch, 031 828 28 27, jasmin.seiler@meikirch.ch.
Schulweg
Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern.
Die Eltern haben ihr Kind auf die Gefahren bei unaufmerksamem Verhalten an Postautohaltestellen hinzuweisen und mit ihm das korrekte Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel zu üben.
Die durch den Elternrat ausgearbeiteten Schulwegregeln befinden sich unter "Downloads". Sollte dem Kind die Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Kickboards, Fahrrädern und ähnlichen fahrbaren Untersätzen auf dem Schulweg erlaubt sein, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
- Die Schulen verfügen über keine überwachten Fahrradparkplätze und können daher weder für Beschädigungen noch für Entwendungen einzelner Teile oder des ganzen Fahrrades haftbar gemacht werden. Im Schadensfall kann durch die Eltern Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
- Inlineskates, Rollbretter, Kickboards etc. gehören aus Platzgründen nicht ins Klassenzimmer. Sie müssen im Korridor oder draussen abgestellt werden. Die Schule haftet weder für Beschädigungen noch Entwendungen einzelner Teile oder des gesamten Gerätes.
- Das Fahren mit mobilen Untersätzen auf den Pausenplätzen der Unterstufenschulhäuser ist während der gesamten Unterrichtszeit verboten.
- In den Schulhäusern ist jegliches Herumfahren untersagt.